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1) OVG-Urteil: Bisherige Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung unzureichend

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die Entscheidung folgte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die geltend machte, dass das im Oktober beschlossene Programm den gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig entspricht. Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bisher wurden die Emissionen um rund 46 Prozent reduziert.

Die DUH hatte bereits im November 2023 einen juristischen Erfolg erzielt, als das OVG Berlin-Brandenburg die Regierung dazu verpflichtete, ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude aufzulegen. Diese Entscheidung wird derzeit beim Bundesverwaltungsgericht überprüft. Auch gegen das jüngste Urteil kann die Bundesregierung in Revision gehen, was ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen würde.

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft und dient als Gesamtplan zur Erreichung der Klimaziele.

Zum Weiterlesen: Tagesschau, taz

2) Rechtsgutachten: Staaten müssen Meere vor Klimawandel schützen

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat in einem Rechtsgutachten bestätigt, dass der menschengemachte Ausstoß von Treibhausgasen zur Erwärmung der Erde und insbesondere der Meere beiträgt und somit eine Verschmutzung der Meeresumwelt gemäß dem UNO-Seerechtsübereinkommen darstellt. Demnach sind die knapp 170 Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, darunter Deutschland sowie alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten, verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt vor den Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Diese Verpflichtungen bleiben auch durch andere Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen unberührt, welches eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, idealerweise maximal 1,5 Grad, vorsieht.

Das Gutachten stärkt insbesondere kleine Inselstaaten, die stark unter den Folgen des Klimawandels wie dem steigenden Meeresspiegel leiden. Die Initiative für das Gutachten ging von der Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS) unter der Führung von Tuvalu, Antigua und Barbuda aus, zu der auch die Bahamas, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu gehören. Diese Staaten sehen sich durch den Klimawandel in ihrer Existenz bedroht und fordern stärkeren weltweiten Klimaschutz.

Zum Weiterlesen: Spiegel, Zeit

3) Letzte Generation als kriminelle Vereinigung beschuldigt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation” wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Die Anklage umfasst auch Vorwürfe wie Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung. Im Dezember 2022 gab es Razzien in den Wohnungen der Aktivist*innen. Die Letzte Generation bestreitet nicht, rechtswidrig zu handeln, sondern nutzt diese Aktionen bewusst als Protestmittel. Zu den umstrittenen Aktionen zählen Störungen des Betriebs der Ölraffinerie „PCK Schwedt” und das Bewerfen eines Gemäldes mit Kartoffelbrei im Potsdamer Museum Barberini.

Die Definition einer kriminellen Vereinigung setzt voraus, dass die Gruppe eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und das Begehen von Straftaten nicht nur nebensächlich ist. Bei Verurteilung drohen den Mitgliedern bis zu fünf Jahre Haft. Der entsprechende Paragraf 129 ermöglicht polizeiliche Ermittlungen ohne Wissen der Betroffenen.

Klimaschutzorganisationen und Aktivist*innen, wie Luisa Neubauer von Fridays for Future und Vertreter*innen von Amnesty International, Campact und Extinction Rebellion, kritisieren die Anklage als überzogen und sehen darin eine Kriminalisierung der gesamten Klimabewegung. Sie betonen, dass friedlicher Protest für das Gemeinwohl nicht kriminalisiert werden sollte und fordern eine konsequente Ahndung von Klimaschutzverweigerern.

Zum Weiterlesen: taz, Zeit

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