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1) Großen Koalition stellt Sofortprogramm vor

Die Große Koalition hat sich auf ein Klimaschutz-„Sofortprogramm” geeinigt. Zentrale Entscheidungen werden dabei jedoch auf nach der Bundestagswahl vertagt und nur Detailfragen geklärt. Insgesamt sollen mit dem Programm acht Milliarden Euro investiert werden. Anders als der Programmtitel vermuten lässt, steht das Geld allerdings frühstens ab 2022 zur Verfügung. (Klimareporter, Spiegel)

Maßnahmen. Der größte Anteil fließt in Förderungen für energieeffiziente Gebäude. Der zweitgrößte Posten unterstützt die Industrie bei der Umstellung auf klimaneutrale Verfahren. Des Weiteren einigte sich die Regierung unter anderem auf:

  • Eine Vorschrift für Betreiber*innen von Solaranlagen auf Freiflächen, Kommunen an ihren Erlösen finanziell zu beteiligen. Damit soll die Akzeptanz solcher Anlagen innerhalb der Kommunen erhöht werden.
  • Die Reduzierung der Bürokratie beim Ersetzen bestehender Windkraftanlagen durch modernere Anlagen.
  • Wasserstoff, hergestellt mit Ökostrom, soll von der EEG-Umlage befreit und somit günstiger werden.

Einige Themen wurden aus dem ersten Programmentwurf gestrichen, da die Große Koalition zu keinem Konsens fand (Zeit, taz):

  • Eine bundesweite Pflicht für Solaranlagen auf Dächern von Neubauten.
  • Eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietenden und Vermietenden.
  • Eine Erhöhung des CO2-Preises.

2) Schweiz lehnt Gesetz für Klimaschutz ab

In einer Volksabstimmung lehnte die Schweiz drei Gesetzesvorschläge für mehr Umwelt- und Klimaschutz ab. Konkret ging es um:

  • die Verbannung synthetischer Pestizide von den Äckern,
  • die Begrenzung staatlicher Subventionen auf Landwirt*innen, die sich um sauberes Trinkwasser bemühen,
  • ein Klimagesetz, mit dem die Schweiz ihre Emissionsziele erreichen könnte.

Gegen das neue Klimaschutzgesetz setzte sich insbesondere die rechtspopulistische Partei SVP zusammen mit der Schweizer Erdöl-Vereinigung Avenergy Suisse ein. (Klimareporter, taz)

Konsequenz fürs Klima. Das neue Klimagesetz sollte der Schweiz ermöglichen, die Emissionen bis 2030 um 37,5 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Laut Bundesamt für Umwelt sei das nun nicht mehr realistisch. Das Amt rechnet vielmehr mit höchstens 23 Prozent Reduktion. Problematisch sei nicht nur, dass es kein neues Klimagesetz gebe, sondern auch, dass dadurch bisherigen Klimaschutzregeln wegfielen. Derzeit müssten beispielsweise beim Import von Treibstoff die CO2-Emissionen kompensiert werden. Diese Auflage sei nach der Volksabstimmung hinfällig.

3) Risiko durch die Erhitzung der Erde

Die Risiken, die die Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze mit sich bringt, schätzt der Weltklimarat IPCC in seinem neuen Bericht ein. Der erste Entwurf des Berichts wurde nun veröffentlicht. Dazu analysiert der IPCC wissenschaftliche Studien zum Klimawandel aus aller Welt und formuliert Schlussfolgerungen als Handlungsorientierung. (Zeit, Tagesspiegel)

Risiken. Der Entwurf umfasst rund 4.000 Seiten, darin nennen die Autor*innen, unter anderem, möglicher Risiken bei einer Erwärmung um zwei Grad, im Vergleich zur vorindustriellen Zeit.

  • Unter Hitzewellen würden zusätzlich rund 420 Millionen Menschen leiden.
  • Unter Hunger würden zusätzlich rund acht bis 80 Millionen Menschen bis zum Jahr 2050 leiden.
  • Unter Dürren und Wassermangel würden etwa 410 Millionen Menschen leiden. Beim Einhalten der 1,5-Grad-Grenze seien es rund 60 Millionen Menschen weniger.

Das Ausmaß der Folgen sei abhängig von der Entwicklung der weiteren Treibhausgasemissionen. Weiterhin warnt der Bericht vor Kipppunkten, die erreicht werden können. Diese könnten die weitere Erderhitzung beschleunigen. Dann wäre sie nur sehr schwer oder gar nicht zu stoppen.

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