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1) Shell verurteilt zu mehr Klimaschutz

Der Öl- und Erdgaskonzern Shell wurde vom niederländischen Gericht in Den Haag dazu verurteilt, bis 2030 seinen CO2-Ausstoß um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. Sieben Umweltschutzverbände hatten geklagt, Shell verstoße durch seine andauernden Investitionen in den Abbau fossiler Energieträger, unter anderem gegen das Recht auf Leben und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ziel der Klage war, das Unternehmen zu zwingen, die im Pariser Abkommen formulierten Klimaschutzziele einzuhalten. (Spiegel, taz)

Urteil. Das Gericht in Den Haag befand, dass Shell mit seinen CO2-Emissionen zur Erderwärmung beitrage. Dies habe Folgen für die niederländische Bevölkerung, für die Bewohner des Wattenmeer-Gebiets und für die Rechte der Menschen in den Niederlanden. Deshalb müsse das Unternehmen die eigenen Emissionen reduzieren. Der Prozess ist mit dem Urteil noch nicht abgeschlossenen. Es gilt als wahrscheinlich, dass Shell Berufung einlegt.

Bedeutung. Das Urteil ist einen Präzedenzfall. Erstmals sei ein global agierendes Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet worden, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen gegenüber dem Spiegel. Diese Verpflichtungen seien nun einklagbar. Sie nennt das Urteil „bahnbrechend”. Weltweit nimmt die Anzahl an Klimaklagen zu. Derzeit laufen weltweit rund 1.700 Verfahren.

2) G7 stoppen Kohlefinanzierungen ab 2022

Auf einem virtuellen Treffen der sieben Industrieländer „G7” vereinbarten die Umwelt- und Energieminister*innen, die staatlichen Subventionen für Kohle ab 2022 zu beenden. In ihrer Abschlusserklärung bekannten sie sich zur Erwärmungsgrenze von 1,5 Grad aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Durch den Subventionsstopp solle das 1,5-Grad-Limit „in Reichweite bleiben”. In Bezug auf Öl und Gas benannten sie keine neuen Zielvorgaben. Bereits im Jahr 2016 hatten sich die G7 verpflichtet ab 2025 nicht weiter in fossile Energieträger zu investieren. Die neue Erklärung konkretisiert nun das Vorhaben im Bezug auf Kohle: bis zum Ende dieses Jahres wollen die Länder den Stopp ihrer Kohlefinanzierungen vorbereiten. Dieser Schritt lässt China als letzten großen Investor für Kohleprojekte in Übersee zurück. (Klimareporter, ClimateHomeNews)

3) Polen muss Kohleabbau in Turów stoppen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verpflichtet Polen, den Braunkohletagebau Turów ab sofort einzustellen. Gegen den Tagebau im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland hatte Tschechien wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen geklagt. Des Weiteren befürchtet die tschechische Regierung, dass sich der Tagebau Turów negativ auf den Grundwasserspiegel auswirken könne. In beiden Punkten gab der EuGH Tschechien Recht. Polens Behauptung, ein Stopp der Kohleförderung würde die Rohstoffversorgung des angrenzenden Kohlekraftwerks gefährden, wurde vom Gericht als nicht ausreichend begründet erklärt. (Klimareporter, taz)

Polens Reaktion. Trotz des Urteils reagierte Polen bis jetzt nicht mit konkreten Maßnahmen und fördert weiterhin Kohle. Die polnische Regierung habe zunächst angekündigt, die Entscheidung ignorieren zu wollen, so Kerstin Doerenbruch von Greenpeace gegenüber Klimareporter. Nun träfen sich Vertreter*innen von Polen und Tschechien zu Gesprächen. Debattiert werde, ob eine finanzielle Einigung möglich sei. Tschechien fordert allerdings, dass Polen das Urteil des Gerichts zunächst umsetzt und den Tagebau vorerst einstellt. Andernfalls beantrage das Land ein Bußgeld bei Gericht.

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