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1) Klimaschutz Sofortprogramme für Verkehr und Gebäude

Die Ressorts der Bundesregierung für Verkehr und Gebäude stellten neue Klimaschutzmaßnahmen vor. Beide Sektoren hatten 2021 ihr vorgegebenes CO2-Budget überzogen und wurden daher zum Nachsteuern verpflichtet. Effektive CO2-Einsparungen fehlen in beiden Gesetzespaketen jedoch weiterhin. Noch im März plante das Wirtschaftsministerium, dass die einzelnen Pakete im Rahmen eines großen, umfassenden Klimaschutz-Sofortprogramms erscheinen sollten. Bis zuletzt war der Abstimmungsprozess für das Gesamtpaket jedoch nicht abgeschlossen, sodass die Veröffentlichung indessen einzeln erfolgte. Hier lest ihr eine Übersicht der zwei Gesetzespakete.

Verkehr. Im Jahr 2021 überschritt der Verkehrssektor sein Klimabudget um rund drei Millionen Tonnen CO2. Diesen Verstoß möchte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) bis 2030 ausgleichen. Hierfür plant das Verkehrsministerium einen schnelleren Ausbau von E-Ladesäulen, Fahrradwegen und einer „Ausbau- und Qualitätsoffensive im ÖPNV”. Ebenso setzt der Minister auf vermehrtes Arbeiten zu Hause statt im Büro durch Förderung der Digitalisierung.

Gebäude. Im Jahr 2021 überschritt der Gebäudesektor sein CO2-Budget um rund zwei Millionen Tonnen. Um die Emissionen des Sektors langfristig zu senken, sollen ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neu sind diese Pläne nicht, sondern schon seit März bekannt.

Zum Weiterlesen: WDR, Tagesschau

2) Gericht stoppt Autobahnbau vorläufig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Bau der „Küstenautobahn” A20 in Niedersachsen verschoben. Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss für das 13 Kilometer lange Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg nördlich von Oldenburg für rechtswidrig. Grund für die Entscheidung sei ein Verfahrensfehler bei der Berechnung der Emissionen, die ein Naturschutzgebiet beeinträchtigen könnten. Geklagt hatte der Umweltschutzverband BUND mit der Begründung, die Autobahn zerstöre mehrere Moore. Das setze Treibhausgase in erheblicher Menge frei und stehe deshalb im Konflikt mit Deutschlands Selbstverpflichtung zum Klimaschutz. Der Argumentation folgte das Gericht nicht. „Das Klimaschutzgesetz war im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten und musste daher nicht berücksichtigt werden”, so die Pressemitteilung des Gerichts.

Zum Weiterlesen: Klimareporter, taz

3) Banken-Klimatest: Mangelhafte Leistung

Banken im Euroraum müssen sich besser auf Folgen des Klimawandels einstellen. Das ist das Ergebnis eines Klimastresstests der Europäischen Zentralbank (EZB). Insgesamt nahmen 104 Banken an dem Test teil. 65 Prozent der geprüften Institute schnitten schwach ab und wiesen „erhebliche Einschränkungen bei ihren Stresstestfähigkeiten” auf. Zentrale Ergebnisse der Untersuchung sind:

  • Lediglich 20 Prozent der Geldhäuser berücksichtigten Klimarisiken als Faktor bei der Vergabe von Krediten.
  • Im Geschäft mit Unternehmenskunden stammt fast zwei Drittel der Erträge aus CO2-intensiven Branchen.

Zum Weiterlesen: taz, Spiegel

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