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1) Kanadas Klimapolitik vor Gericht: Bundesberufungsgericht eröffnet Prozess wegen Grundrechtsverletzung

Kanada steht aufgrund seiner Klimapolitik vor Gericht. Das Bundesberufungsgericht gab grünes Licht für eine Klage von 15 jungen Umweltaktivist*innen. Diese werfen der Regierung unter Premierminister Justin Trudeau vor, durch unzureichende Maßnahmen zum Klimaschutz die Grundrechte zu verletzen. Die Kläger*innen berufen sich auf die kanadische Charta der Rechte und Freiheiten. Das Bundesberufungsgericht hebt damit die Entscheidung eines früheren Gerichts auf, das die Klage im Oktober 2020 abgewiesen hatte.

Klimaschutz in Kanada. Kanada ist eines der Länder, das besonders stark vom Klimawandel betroffen ist. Trotzdem wurden die Klimaschutzbemühungen des Landes kürzlich als „sehr schlecht” von den Organisationen Germanwatch, dem NewClimate Institute sowie Climate Action Network International eingestuft.

Der Gerichtsprozess ist Teil weltweiter Bemühungen von Klimaaktivist*innen, ihre Regierungen zu einer effektiveren Klimapolitik zu verpflichten. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 einer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz stattgegeben, wodurch der rechtliche Druck auf die Bundesregierungen für mehr Klimaschutz stieg.

Zum Weiterlesen: Spiegel, Tagesspiegel

2) Fluggesellschaften fordern 740.000 Euro Schadensersatz von Aktivist*innen

Aktivist*innen der „Letzten Generation”, die im Sommer den Hamburger Flughafen blockierten, sehen sich mit Schadensersatzforderungen von insgesamt 740.000 Euro konfrontiert. Eurowings und Condor verlangen von den Aktivist*innen Entschädigung für entgangene Gewinne aufgrund der Flughafenblockaden in Düsseldorf, Berlin und Hamburg. Die Hauptforderung von 400.000 Euro bezieht sich auf die Hamburger Aktion. Einige Aktivist*innen erhielten bereits Zahlungsaufforderungen, und falls diese nicht erfüllt werden, droht eine gerichtliche Klage. Die rechtliche Lage ist komplex, da kein unmittelbarer Schaden entstand, sondern der Gebrauch des Eigentums der Fluggesellschaften indirekt eingeschränkt war. Die Aktivist*innen müssten bei einer erfolgreichen Klage die Beträge unabhängig von ihrer finanziellen Lage bezahlen, notfalls lebenslang. Ähnliche Fälle endeten in der Vergangenheit jedoch oft mit Vergleichen, dann müssen die Betroffenen statt der Entschädigung Arbeitsstunden leisten. Unabhängig von Schadensersatzforderungen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen zehn Beschuldigte im Kontext der Flughafenblockade, jedoch konnte ein Anfangsverdacht des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nicht bestätigt werden.

Zum Weiterlesen: taz, Tagesschau

3) Dänemark führt ab 2025 eine Ökosteuer auf Flugreisen ein

Die dänische Regierung plant ab 2025 eine Passagierabgabe für Flugreisen einzuführen, deren Einnahmen teilweise für die Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe in der Luftfahrtbranche verwendet werden sollen. Die Abgabe wird durchschnittlich 100 Kronen (ca. 13,50 Euro) betragen, bei der Einführung jedoch zunächst bei 70 Kronen (rund 9,40 Euro) liegen und bis 2030 schrittweise ansteigen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Fluglänge und variiert von 50 Kronen (6,70 Euro) für Inlands- und Europastrecken bis zu 410 Kronen (55 Euro) für Langstreckenflüge. Transitflüge mit Zwischenlandungen in Dänemark sind von der Abgabe befreit. Die erwarteten Einnahmen sollen in Projekte fließen, die Flughäfen und Airlines bei der Erforschung umweltfreundlicher Technologien unterstützen. Die dänische Regierung strebt an, bis 2030 alle Inlandsflüge mit nachhaltigen Kraftstoffen durchzuführen. Des Weiteren plant die Regierung einen Teil der Einnahmen für verbesserte Sozialleistungen für Rentner*innen zu verwenden.

Zum Weiterlesen: Spiegel, RND

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