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1) Kabinett beschließt neues Klimaschutzprogramm mit acht Milliarden Euro

Die Bundesregierung hat ein neues Klimaschutzprogramm verabschiedet. Es sieht für die kommenden vier Jahre acht Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln vor. Vorgesehen sind unter anderem ein stärkerer Ausbau der Windkraft an Land, mehr Bundesmittel für die Umrüstung von Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien sowie zusätzliche Unterstützung für Industrie-Elektrifizierung und Dekarbonisierung. Aufgeführt sind auch bereits bekannte Maßnahmen wie die Weiterfinanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 und ein neues Förderprogramm für Elektroautos.

Deutschland hat sich verpflichtet, Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bis 2040 um 88 Prozent und bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Im Jahr 2025 lagen die Emissionen 48 Prozent unter dem Stand von 1990. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) räumte ein, dass das 2030-Ziel eine „gewaltige Anstrengung” erfordere.

Kritisch äußerte sich der Expert*innenrat für Klimafragen: Er geht vorläufig davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen werden. Die Grünen bezeichneten das Programm als „dreiste Täuschung” und kritisierten, dass die gleichzeitige Politik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche dem Klimaschutz entgegenstehe.

Zum Weiterlesen: Tagesspiegel, Tagesschau

2) BGH weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW und Mercedes-Benz in letzter Instanz abgewiesen. Die Organisation hatte gefordert, den Autobauern den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor nach November 2030 zu untersagen. Die DUH begründete die Klagen damit, dass jeder zusätzlich verkaufte Verbrenner die Notwendigkeit künftiger staatlicher Eingriffe erhöhe und damit Grundrechte einschränke. Der BGH lehnte diese Argumentation ab: Es gebe keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen. Klimaschutzmaßnahmen und die Vorgabe von Budgets seien Sache der Politik. Aktuell sieht die EU ein Verbrenner-Aus für 2035 vor, die EU-Kommission hatte im Dezember jedoch vorgeschlagen, dieses Ziel abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber laufen noch. Die DUH kündigte an, zu prüfen, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich sei.

Zum Weiterlesen: taz, Tagesschau

3) Wirtschaftsministerin Reiche stellt EU-Klimaziel infrage

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 öffentlich in Frage gestellt. Bei der Energiekonferenz CERAWeek in Houston erklärte sie, man müsse „wieder flexibler werden” und akzeptieren, dass bis 2050 möglicherweise noch eine Lücke von fünf bis zehn Prozent bestehen könnte.

Reiche betonte, sie sei nicht gegen Nachhaltigkeit, wenn diese jedoch „die Wirtschaft zum Einsturz bringt, muss man umdenken”. Starre Ziele würden Industrien binden, die Europa brauche. Die Konferenz CERAWeek gilt als wichtiges Branchentreffen der Öl- und Gasindustrie.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 ist der zentrale Punkt der gemeinsamen EU-Klimapolitik aller 27 Mitgliedstaaten. Deutschland hat sich im Klimaschutzgesetz sogar auf das Jahr 2045 als Zieljahr festgelegt. Reiches Aussagen stehen in unmittelbarem Widerspruch zu dem Klimaschutzprogramm, das das Kabinett wenige Tage später verabschiedete.

Zum Weiterlesen: Spiegel, taz

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