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1) Hitze befeuert Hassrede im Internet

Temperaturen, die über oder unter dem Wohlfühlbereich von 12 bis 21 Grad Celsius liegen, sind mit einem deutlichen Anstieg aggressiven Online-Verhaltens verbunden. Das ergab eine neue Studie, in der vier Milliarden Tweets (Beiträge) auf Twitter aus 773 amerikanischen Städten zwischen 2014 und 2020 verglichen wurden. Die Wissenschaftler*innen analysierten Tweets aus verschiedenen Klimazonen, Einkommensgruppen und Glaubensrichtungen. In diesen Gruppen befanden sie: „Menschen neigen zu aggressiverem Online-Verhalten, wenn es draußen entweder zu kalt oder zu heiß ist”, so die Studienautorin Annika Stechemesser. Welche Temperaturen als „zu kalt” oder „zu heiß” empfunden werden, variiere dabei je nach Klimazone – je nachdem also, welche Temperaturen üblich sind. Die Studienergebnisse deuteten auf Grenzen der menschlichen Anpassungsfähigkeit an extreme Temperaturen hin, schreiben die Forschenden.

Zum Weiterlesen: DerStandard, Deutschlandfunk

Disclaimer: Ich promoviere in der Arbeitsgruppe, in der diese Studie entstanden ist.

2) Patagonia-Gründer verschenkt Firma an Umweltstiftungen

Der Gründer und Besitzer Yvon Chouinard der Outdoor-Firma Patagonia kündigte an, sein milliardenschweres Unternehmen an Stiftungen zu übergeben. Die gesamten Gewinne der Firma sollen den Kampf gegen die Klimakrise unterstützen. Zu diesem Zweck gründete der 83-jährige Yvon Chouinard zwei Organisationen. Der Treuhänder Patagonia Purpose Trust wird zukünftig das Geschäft von Patagonia leiten. Die Gewinne hingegen werden von der nonprofit Organisation Holdfast Collective verwaltet. Der Firmenwert beträgt laut New York Times drei Milliarden Dollar und die jährlichen Gewinne rund 100 Millionen Dollar.

Zum Weiterlesen: Zeit, Spiegel

3) Klimaklage gegen Mercedes scheitert

Das Landgericht Stuttgart wies eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autohersteller Mercedes-Benz ab. Die DUH wollte Mercedes zu mehr Klimaschutz verpflichten, da der Konzern gegen das „Grundrecht auf Klimaschutz” verstoße. Das Landesgericht argumentiert, es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden sollen. Eine Individualklage vor dem Zivilgericht könne dies nicht vorwegnehmen. Die DUH kündigte an, sich an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Stuttgart, zu wenden. Die Klage habe eine „sehr grundsätzlichen Bedeutung”, so Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch. Deshalb werde die finale Entscheidung vermutlich erst vor dem Bundes- oder Europäischen Gerichtshof getroffen.

Zum Weiterlesen: Zeit, taz

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