12. November - 18. November 2022
1) Diskussion um Klima-Entschädigungen auf Klimagipfel
Mit dem Erscheinen dieses Newsletters geht die 27. UN-Klimakonferenz in Scharm asch-Schaich (Ägypten) zu Ende. Über 20.000 Teilnehmer*innen aus über 190 Staaten diskutierten knapp zwei Wochen über Klimapolitik. Eine zentrale Frage auf der Konferenz war, ob Länder, die unter den Folgen der Klimakrise leiden, entschädigt werden sollen.
Entschädigungen. Beispielsweise kündigte die deutsche Entwicklungsministerin Svenja Schulze einen globalen Schutzschirm „Global Shield” gegen Klimarisiken an. Dies sei eine gemeinsame Initiative der G7-Staaten und knapp 60 Ländern, die besonders von der Klimakrise betroffen seien. Der Schutzschirm werde im Krisenfall schnelle Hilfe ermöglichen, indem er „Länderschutzpakete” finanziere. Diese könnten soziale Sicherheitsnetze oder Versicherungen gegen Sturmschäden umfassen. Finanziert wird der Schirm bislang mit 170 Millionen Euro größtenteils aus Mitteln deutscher Hand. Kritiker*innen sehen in dem Schutzschirm vorwiegend ein Ablenkungsmanöver und eine Subvention von Versicherungen.
Zum Weiterlesen: Spiegel, Klimareporter
2) Verfassungsgericht kippt Windkraftverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Waldeigentümer*innen hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht gewandt. Eine Regelung aus dem Jahr 2020 hatte den Bau solcher Anlagen in Wäldern pauschal verboten. Das Bundesverfassungsgericht kippte das Gesetz und begründete die Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzer*innen eingreife. Auch in anderen Bundesländern gelten ähnliche Verbote von Windkraftanlagen in Forstgebieten. Dort könnte die Entscheidung des Verfassungsgerichts ebenfalls die Gesetzgebung verändern.
3) Berlin stimmt über Klimagesetz ab
Berlin wird im Frühjahr 2023 einen Volksentscheid über die Klimaschutzbemühungen der Stadt durchführen. Die Initiative „Klimaneustart Berlin” sammelte 261.968 Unterschriften und erreichte damit die Zielmarke von 240.000 Unterschriften, um die Stadt zu einem Volksentscheid zu verpflichten. Alle wahlberechtigten Berliner*innen dürfen deshalb im kommenden Jahr über einen Änderungsvorschlag zum Klimaschutz- und Energiewendegesetz abstimmen. Ist diese Abstimmung erfolgreich, muss das Land Berlin den Gesetzesentwurf umsetzen. Neuerungen sind unter anderem:
- Klimaneutralität in Berlin bis 2030 statt 2045.
- Eine Umformulierung des Gesetzestextes, sodass dieser verbindlicher wird.
- Berücksichtigung aller Treibhausgase, nicht nur CO2.
Als Quelle für diese Version von Klimahochdrei habe ich folgende Auswahl an Online-Medien verwendet: taz, rbb, Klimareporter, MDR, und Spiegel.
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