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1) Bundesverfassungsgericht: Klimapaket verletzt Freiheitsrechte

Das deutsche Klimaschutzgesetz reicht nicht aus. Dies ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem Fridays for Future und andere Klimaschutzgruppen geklagt hatten. Die Regierung muss ihre Klimaziele für die Zeit nach 2030 bis Ende des kommenden Jahres konkretisieren. Dies betrifft insbesondere die Emissionsziele, die besagen, wie viel CO2 maximal ausgestoßen werden soll. (Spiegel, taz)

Begründung. Laut den Richter*innen seien die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden durch das Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt. In der richterlichen Begründung steht: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030”. Dies erfordere drastische Maßnahmen für die Zukunft der jetzigen jungen Erwachsenen. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen”. Der Gesetzgeber stehe in der Verpflichtung, Vorkehrungen zu treffen, „um diese hohen Lasten abzumildern”.

Bewertung. Die Kläger*innen nennen das Urteil einen riesigen Erfolg. Klimaaktivistin und Klägerin Luisa Neubauer schreibt auf Twitter: „WIR HABEN GEWONNEN!!!”. Im Interview mit dem Krautreporter sagt die Juristin Anna-Julia Saiger: „Was wir jetzt sehen ist, wie diese [Klimaschutznorm] im nationalen Recht ankommt – und plötzlich bekommen Gerichte eine zentrale Funktion und damit auch das Bundesverfassungsgericht”. Sie betont: „Damit wird Klimaschutz einklagbar”.

2) Klimaneutralität bis 2045 ist möglich

Statt 2050 könnte Deutschland schon fünf Jahre früher Klimaneutralität erreichen. Das behaupten die Thinktanks Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende in ihrer neuen Studie. (Süddeutsche, Klimareporter)

Vorteile. Das ambitioniertere Ziel habe zwei zentrale Vorteile. Einerseits würden dadurch knapp eine Milliarde Tonnen CO2-Emissionen zusätzlich eingespart. Zum Vergleich: Nach heutigen Erwartungen wird die Bundesrepublik noch etwa neun Milliarden Tonnen CO2 bis 2050 emittieren. Der zweite Vorteil sei, dass Deutschland damit eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Klimatechnologien einnehme und so einen ökonomischen Vorsprung gegenüber anderen Nationen gewinne.

Maßnahmen. Instrumente und rechtliche Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden könnte, wollen die Thinktanks in den nächsten Wochen mit weiteren Studien nachreichen. Als wichtige Eckpfeiler nannten sie:

  • Bis 2030: Kohleausstieg (statt 2038), 70 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen, 14 Millionen E-Pkw (statt zehn Millionen), sechs Millionen Wärmepumpen, 60 Milliarden Kilowattstunden sauberen Wasserstoff.
  • Ab 2032: Keine Neuzulassung von Pkws mit Verbrennungsmotor, Lkws fahren mit synthetischen Kraftstoffen, Oberleitungen oder Batterien.
  • Ab 2040: Wasserstoff als wichtigste regelbare Stromquelle statt Erdgas.
  • Die letzten fünf Prozent der Emissionen bis hin zur Klimaneutralität sollen durch CO2 Speicherung, beim Verbrennen von Biomasse oder durch Abspaltung, direkt aus der Luft, erreicht werden.

3) Jugendliche immer öfter auf Demonstrationen

Jede*r dritte Jugendliche hat schon einmal an einer umweltpolitischen Demonstration teilgenommen. Das ergibt die erste Jugend-Naturbewusstseinsstudie, durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Bundesamtes für Naturschutz. (Tagesspiegel, Tagesschau)

Ergebnisse. Für die Studie wurden 2000 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 24 Jahren befragt. Die Befragung ist den Angaben zufolge repräsentativ für Deutschland. Zentrale Ergebnisse sind:

  • Die wichtigsten Ziele für die Jugendlichen seien die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu sichern und dem Klimawandel entgegenzuwirken.
  • 59 Prozent der Jugendlichen glauben, die Menschheit könne gemeinsam etwas für den Schutz der Erde erreichen.
  • 26 Prozent vermuten, ihre Generation allein sei politisch nicht in der Lage, die Naturzerstörung zu stoppen.
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